Landesgesundheitsgesetz

Das Gesetz zur Stärkung der sektorenübergreifenden Zusammenarbeit und der Vernetzung aller Beteiligten des Gesundheitswesens in Baden-Württemberg und zur Änderung anderer Gesetze (Landesgesundheitsgesetz) ist zum 30. Dezember 2015 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz soll das Zusammenwirken von Land und Kommunen im Bereich des Gesundheitswesens gestärkt und die sektorenübergreifende Zusammenarbeit der Akteure des Gesundheitswesens intensiviert werden. Außerdem sollen Beteiligungsformen benannt werden, um Bürgerinnen und Bürger sowie Patientinnen und Patienten frühzeitig einzubeziehen.

Inhalt des Landesgesundheitsgesetzes

Das Landesgesundheitsgesetz stellt neue und bewährte Dialog- und Arbeitsformen wie etwa die Gesundheitskonferenzen, den Sektorenübergreifenden Landesausschuss und weitere Beratungsgremien des Sozialministeriums auf eine gesetzliche Grundlage. Geregelt werden Arbeitsweise, Zuständigkeit, Interaktion und Vernetzung dieser Gremien.

Ziel des Landesgesundheitsgesetzes

Das Ziel des Landesgesundheitsgesetzes ist die Einbindung der Kommunen und Bürgerinnen und Bürger in die Planung und Entscheidungsprozesse. Durch die Vernetzung der verschiedenen Akteure des Gesundheitswesens können Bedarf und Angebot besser identifiziert und aufeinander abgestimmt werden. Darüber hinaus kann die verstärkte Kommunikation zwischen Land und Kommune zu einer besseren Versorgung im ambulanten und stationären Bereich sowie zu verbesserten Angeboten bei Gesundheitsförderung, Prävention und Pflege führen.

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