Medizinische Versorgung

Die Menschen sind überall in Baden-Württemberg bedarfsgerecht und qualitativ hochwertig gesundheitlich und medizinisch versorgt. Sektorenübergreifende Versorgung für chronisch und mehrfach erkrankte Patienten ist selbstverständlich. Die medizinische Versorgung orientiert sich vor allem am gesundheitlichen Nutzen für die Patienten. Wann immer möglich, sind die Menschen in der Lage, Eigenverantwortung für ihre Gesundheit zu übernehmen und eine ihren Erfordernissen entsprechende Behandlung zu erlangen. Alle Menschen haben die Möglichkeit, an Entscheidungen, die die gesundheitliche Versorgung betreffen, beteiligt zu werden.

Um dies zu erreichen, ist es wichtig, dass...

  • Bürgerinnen und Bürger über die Zuständigkeiten und Zugänge in unserem Gesundheitswesen gut informiert sind.
  • geeignete Informations- und Beratungsstrukturen unterschiedlichster Träger zur Verfügung stehen, damit die Bürgerinnen und Bürger kompetent Entscheidungen für die für sie notwendige medizinische Behandlung treffen können.
  • die Selbsthilfe unterstützt und gestärkt wird.

Um dies zu erreichen, ist es wichtig, dass...

  • Kriterien der Erreichbarkeit für die wohnortnahe Grundversorgung in der jeweiligen Region eine wesentliche Rolle spielen.
  • Hochleistungsmedizin auf einzelne Standorte konzentriert ist.
  • bei Erhalt und Weiterentwicklung der stationären und besonders der ambulanten Rehabilitation die regionale Erreichbarkeit die medizinisch erforderliche Berücksichtigung findet.
  • Angebote der Grundversorgung und der spezialisierten Versorgung bedarfsgerecht zur Verfügung stehen.
  • das Land eine aktive Krankenhausplanung betreibt. Eine bedarfsgerechte Versorgung mit leistungsfähigen, wirtschaftlich und qualitätsgesicherten, eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäusern als Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsoge gilt es sicherzustellen. Dabei ist die Trägervielfalt zu beachten. Sektorenübergreifende Ansätze sind zu unterstützen.
  • die medizinische Versorgung im ländlichen Raum gesichert wird (z. B. Förderprogramme für die Niederlassung von Hausärztinnen und Hausärzten oder des hausärztlichen Nachwuchses, medizinische Versorgungszentren, Telemedizin, nichtärztliches Personal, flächendeckende Arzneimittelversorgung durch Apotheken).
  • ausreichend attraktive Weiterbildungsstellen für ärztliche Weiterbildungsassistentinnen und Weiterbildungsassistenten auch in ländlichen Regionen vorhanden sind, um den ärztlichen Nachwuchs für die Region zu gewinnen.

Um dies zu erreichen, ist es wichtig, dass...

  • die regionalen Versorgungsstrukturen im Rahmen Kommunaler Gesundheitskonferenzen analysiert (Versorgungslücken, Doppelstrukturen) und wo möglich zum Wohle der Patientinnen und Patienten bedarfsgerecht vernetzt werden (sektorenübergreifende Versorgung). Kreisstrukturgespräche können hierbei unterstützend wirken.
  • ergänzende Dienste (Sozialarbeit, Selbsthilfe, Nachbarschaftshilfe u.v.m.) bei Bedarf in das Behandlungskonzept eingeschlossen werden.
  • Rahmenbedingungen für eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und aller relevanten Akteure an der Gestaltung von Versorgungsstrukturen durch die jeweils Verantwortlichen festgelegt und umgesetzt werden.
  • zielgerichtete Anreize für die Ausbildung von sozialraumorientierten, sektorenübergreifenden Versorgungsstrukturen zum Wohle der Patientinnen und Patienten geschaffen werden.

Um dies zu erreichen, ist es wichtig, dass...

  • der Nutzen für die Gesundheit der Menschen in der medizinischen Versorgung an erster Stelle steht.
  • die Menschen in die Therapiemaßnahmen und Behandlungsabläufe eingebunden sind.
  • die medizinische Versorgung zielgruppenspezifisch gewährleistet ist und geschlechterspezifische Unterschiede berücksichtigt werden.
  • ein gutes Schnittstellenmanagement zwischen der ambulanten und stationären Versorgung inklusive der Arzneimittelversorgung, der medizinischen und der pflegerischen Versorgung, der kurativen und der rehabilitativen Versorgung sowie zwischen den Haus- und Fachärztinnen und -ärzten, Apothekerinnen und Apothekern und anderen Gesundheitsberufen (wie z. B. Pflegeberufen, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, Logopädinnen und Logopäden und Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten) entsteht.
  • die in der medizinischen Versorgung Tätigen von unnötigen bürokratischen Aufwänden zu Gunsten einer stärkeren Patientenzuwendung entlastet werden.
  • eine unabhängige am Gesundheitsnutzen orientierte Forschung, inklusive der Versorgungsforschung, unterstützt wird.
  • die Aus-, Fort- und Weiterbildung an die sich ändernden gesellschaftlichen Anforderungen und an die Belange besonderer Patientengruppen angepasst wird (z. B. sektorenübergreifende Versorgung, Schmerzversorgung, Altersmedizin einschließlich Medikationsmanagement, Palliativversorgung, Versorgung von Menschen mit Behinderungen, Genderaspekte).
  • sich eine angstfreie Fehlerkultur entwickelt, die Patientinnen und Patienten und den Angehörigen der Heilberufe in gleichem Maße gerecht wird.
  • bedarfsorientiert zielgruppenspezifische Beratungsstellen für besondere medizinische und sozialrechtliche Fragestellungen und für unabhängige Patientenberatung bestehen und stärker vernetzt werden, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über spezielle Fachkompetenz verfügen.
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