Land fördert Projekte zur medizinischen Primärversorgung mit jeweils bis zu 300.000 Euro

Gesundheitsminister Manne Lucha: „Gerade die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass wir bislang strikt getrennte Sektoren der medizinischen Versorgung enger miteinander verknüpfen müssen“

Die Primärversorgung ist für Patientinnen und Patienten zumeist die erste Anlaufstelle bei gesundheitlichen Problemen. Bislang erfüllt diese Funktion vor allem der Hausarzt. In Zukunft sollen beim Erstkontakt auch sogenannte Primärversorgungszentren eine wichtige Rolle spielen. Hier arbeiten Angehörige unterschiedlichster Gesundheitsberufe eng zusammen und bieten Bürgerinnen und Bürgern eine umfassende Betreuung. Sie entlasten dadurch die Krankenhäuser und sichern die Gesundheitsversorgung gerade in ländlichen Regionen.

 

Bereits im vergangenen Jahr hat das Ministerium für Soziales und Integration deshalb einen Förderaufruf zu Primärversorgungszentren veröffentlicht, sodass aktuell bereits vier zukunftsweisende Projekte im Land gefördert werden. Um das Konzept in Baden-Württemberg weiter zu verankern, unterstützt das Land nun weitere Projekte mit jeweils bis zu 300.000 Euro.

 

„Gerade die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass wir bislang strikt getrennte, einzelne Sektoren der medizinischen Versorgung noch enger miteinander verknüpfen müssen“, so Gesundheitsminister Manne Lucha. „Primärversorgungszentren bieten neben einer Erstberatung und medizinischen Grundversorgung, auch präventive, gesundheitsfördernde, kurative, pflegerische, rehabilitative oder palliative Angebote. Unser Ziel ist es, dass jede und jeder künftig möglichst nah am Wohnort ein passendes Angebot finden kann.“

 

Die Ergebnisse der Projekte sollen neue Erkenntnisse liefern, wie Primärversorgungszentren und -netzwerke als eine leicht zugängliche Kontaktstelle für alle Menschen mit gesundheitlichen Fragen und Problemen flächendeckend ausgestaltet werden können. Wichtig dabei ist vor allem eine gute Einbindung in örtliche Strukturen.

 

Förderaufruf „Konzeptualisierung und Aufbau von Primärversorgungszentren und Primärversorgungsnetzwerken“   

 

Antragsberechtigt sind kommunale Körperschaften (Kommunen, Städte, Land- und Stadtkreise). Bereits begonnene Projekte sind von einer Förderung ausgeschlossen. Angedacht ist die Förderung von bis zu acht Projekten jeweils vom 1. Oktober 2020 bis maximal zum 31.12.2022. Es können bis zu 300.000 € pro Projekt beantragt werden. Der Förderaufruf sowie das Antragsformular stehen auf der Website des Ministeriums für Soziales und Integration: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderaufrufe/.

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